Allgemeine Geschäftsbedingungen 

für Sicherheitsdienstleistungen der res.ops. e.K.   (gültig ab 15. Mai 2025)

Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffsdefinitionen:

  • Dienstleister: Das Unternehmen res.ops. e.K., welches die Sicherheitsdienstleistung erbringt.
  • Auftraggeber: Die natürliche oder juristische Person, die den Dienstleister beauftragt.
  • Dienstleistung: Sämtliche vertraglich geschuldete Sicherheitsleistungen wie z. B. Veranstaltungsschutz, Personen- und Begleitschutz, Chauffeurdienste, Objektschutz, Sonderdienste.
  • Gefahr im Verzug: Eine konkrete, unvorhergesehene Gefährdungslage, die sofortiges Handeln erfordert.
  • Höhere Gewalt: Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs einer Vertragspartei liegen und die Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streiks, Energiekrisen).

 

  1. Geltungsbereich
    (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Sicherheitsdienstleister (im Folgenden: Dienstleister).
    (2) Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus dem Dienstleistungsvertrag sowie diesen AGB.
    (3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
  2. Leistungsgegenstand
    (1) Die Durchführung der Sicherheitsdienstleistung erfolgt gemäß § 34a Gewerbeordnung. Mögliche Dienstleistungen umfassen insbesondere Veranstaltungsschutz, Personen- und Begleitschutz, Chauffeurdienste, Objektschutz sowie sonstige sicherheitsbezogene Tätigkeiten.
    (2) Der Dienstleister handelt als eigenverantwortlicher Auftragnehmer und setzt hierfür eigenes Personal ein. Das Weisungsrecht hinsichtlich des eingesetzten Personals obliegt ausschließlich dem Dienstleister, außer im Falle dringlicher Notlagen.
    (3) Der Dienstleister trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung arbeitsrechtlicher, tariflicher sowie gesetzlicher Vorschriften gegenüber seinem Personal.
  3. Dienstanweisung
    Die konkrete Ausführung der Dienstleistung richtet sich nach der vereinbarten Dienstanweisung bzw. dem Alarmplan. Änderungen bedürfen mindestens der Textform. In Notfällen kann von der Dienstanweisung abgewichen werden.
  4. Schlüssel und Notfallkontakte
    (1) Der Auftraggeber stellt die für die Dienstausführung erforderlichen Schlüssel rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
    (2) Der Dienstleister haftet bei Schlüsselverlust oder -beschädigung durch sein Personal nach Maßgabe von Ziffer 11.
    (3) Unter „Schlüssel“ fallen auch elektronische oder sonstige Zugangsmedien. Der Auftraggeber benennt Kontaktpersonen, die bei Bedarf erreichbar sind.
  5. Mängelanzeige
    (1) Beanstandungen sind dem Dienstleister unverzüglich in Textform mitzuteilen. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht führt nicht zum Ausschluss von Ansprüchen.
    (2) Bei wiederholten oder groben Pflichtverstößen ist eine außerordentliche Kündigung zulässig, wenn keine rechtzeitige Abhilfe erfolgt.
  6. Vertragsdauer
    (1) Der Vertrag kommt ausschließlich durch den Abschluss eines schriftlichen Einzelvertrages über die jeweilige Dienstleistung oder mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
    (2) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit ein Jahr mit automatischer Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Für Verbraucher gelten abweichende Regelungen mit Kündigungsmöglichkeit bei Verlängerung auf unbestimmte Zeit.
  7. Einsatz Dritter
    Zur Leistungserbringung kann sich der Dienstleister zuverlässiger Drittunternehmen mit behördlicher Erlaubnis (Gewerbeerlaubnis gemäß §34a GewO) und entsprechender Zuverlässigkeit bedienen.
  8. Unterbrechung des Dienstes und höhere Gewalt
    (1) Bei höherer Gewalt, Streik, Krieg, Pandemien, Naturkatastrophen, Energiekrisen oder sonstigen unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignissen kann die Dienstleistung angepasst oder unterbrochen werden.
    (2) In solchen Fällen wird das Entgelt anteilig reduziert, soweit der Dienstleister durch die Umstände an der Leistungserbringung gehindert wird.
    (3) Der Dienstleister ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über Art, Umfang und voraussichtliche Dauer der Störung zu informieren.
  9. Vorzeitige Vertragsbeendigung
    Eine ordentliche Kündigung mit Frist von einem Monat ist möglich bei Umzug, Objektaufgabe oder Revieraufgabe. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  10. Rechtsnachfolge
    Rechtsnachfolger des Auftraggebers treten in den Vertrag ein, sofern dieser nicht auf höchstpersönliche Leistungen gerichtet war. Unternehmensnachfolge berührt das Vertragsverhältnis nicht.
  11. Haftung
    (1) Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    (2) Gleiches gilt für die persönliche Haftung der Mitarbeiter.
    (3) Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
  12. Geltendmachung von Ansprüchen
    (1) Schadensersatzansprüche sind innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis geltend zu machen.
    (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Schadensermittlung durch den Dienstleister zu ermöglichen.
  13. Versicherungsschutz
    Der Dienstleister hält eine Haftpflichtversicherung in gesetzlich erforderlicher Höhe. Der Nachweis ist auf Verlangen des Auftraggebers zu erbringen.
  14. Vergütung
    (1) Das vereinbarte Entgelt ist – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im Voraus fällig.
    (2) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  15. Preisänderungen
    (1) Ändern sich lohn- oder kostenrelevante Faktoren, insbesondere infolge gesetzlicher, tariflicher oder behördlicher Vorgaben, ist der Dienstleister berechtigt, das vereinbarte Entgelt in entsprechendem Umfang anzupassen. Maßgeblich ist die tatsächliche Veränderung der kalkulationsrelevanten Kostenbestandteile.
    (2) Soweit sich die vorgenannten Kostenfaktoren reduzieren, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine entsprechende Herabsetzung des Entgelts.
    (3) Im Falle einer Entgeltanpassung gemäß Absatz 1 oder 2 steht beiden Vertragsparteien ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht nicht bei Entgeltanpassungen, die ausschließlich auf Änderungen tariflicher oder sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben beruhen.
  16. Abwerbungsverbot
    (1) Dem Auftraggeber ist es untersagt, Personal des Dienstleisters abzuwerben. Diese Bestimmung gilt bis 12 Monate nach Beendigung des Vertrages.
    (2) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung des Auftraggebers fällt eine Vertragsstrafe nach billigem Ermessen des Dienstleisters an.
  17. Datenschutz
    (1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
    (2) Der Dienstleister verpflichtet sich insbesondere zur Einhaltung von Art. 5 Abs. 1 lit. f), Art. 28 Abs. 3 und Art. 32 DSGVO.
    (3) Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erfolgt, ist eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) abzuschließen.
    (4) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und den Rechten der betroffenen Personen enthält die Datenschutzerklärung des Dienstleisters.
  18. Streitbeilegung
    Der Dienstleister nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil, es sei denn, beide Parteien stimmen im Einzelfall zu.
  19. Gerichtsstand und Rechtswahl
    (1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Dienstleisters.
    (2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    (3) Zwingende gesetzliche Regelungen, insbesondere des Verbraucherrechts, bleiben unberührt.

 

Urheberrecht und Nachdruck
Der vollständige oder auszugsweise Nachdruck, die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Veröffentlichung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – in gedruckter oder digitaler Form – bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Unternehmens res.ops. e.K.. Dies gilt insbesondere für die Veröffentlichung auf Internetseiten, in digitalen Dokumenten, Datenbanken oder sonstigen elektronischen Medien. Eine unbefugte Nutzung stellt eine Verletzung urheberrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften dar und kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.

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